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Bundestag beschließt "Solarpaket 1"


Titelbild Blogbeitrag Streuobstwiese Am 8. November 2023 wird in Hünstetten Görsroth eine Pflanzaktion stattfinden

Der Bundestag beschließt das "Solarpaket 1" 

 

Am 26. April 2024 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Gesetz beschlossen, das helfen soll, bürokratische Hürden beim Ausbau der erneuerbaren Energien abzubauen. Es ist besser bekannt als "Solarpaket 1". Es soll unter anderem der Photovoltaik in Gewerbe und Industrie neuen Schub verleihen. Aber auch die Photovoltaik auf Wohngebäuden soll vereinfacht und die Teilhabe gestärkt werden.

Bezogen auf die beliebten Balkonkraftwerke bedeutet dies, dass sie möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Es entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber (bei uns ist das die SYNA) und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.

Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll auch dann möglich sein, wenn bei dem Betreiber bislang noch kein Zweirichtungszähler eingebaut wurde. Daher werden bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Auch ist es Ziel, Balkon-PV-Anlagen an normalen Steckdosen zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ und technische Details der Anlagen werden aber rechtlich nicht in Gesetzen, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. überarbeitet.

Es gilt aber als sicher, dass der haushaltsübliche Schukostecker in Kürze zugelassen und die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters von bisher 600 Watt auf 800 Watt angehoben wird. Die maximale Modulleistung soll auf 2.000 Watt begrenzt werden. Es bleibt also spannend.

 

Henry Blanke

 


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